Am Landesgericht Wien ist Dinko P. ist mit einem milden Urteil für die Tötung von Mirko Vereš aus Subotica davongekommen. Er muss nur für zwölf Jahre in Haft. Zu verdanken hat er das vor allem seinem Verteidiger. Der schürte in der Verhandlung subtil antiserbische Ressentiments.
Freispruch wegen Mordes. Verurteilung wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. So lautet der Wahrspruch der Geschworenen am Landesgericht Wien im Prozess gegen Dinko P. am Donnerstag.
Der 57-Jährige hatte in der Nacht von 29. auf 30. November 2025 Mirko Vereš aus Subotica zwei Mal mit einem Messer mit einer 25 Zentimeter langen Klinge in den Rücken gestochen. Ein Stich drang durch den linken Lungenflügel in die linke Herzkammer Mirkos. Die Klinge dürfte bis zum Anschlag oder bis knapp vor den Anschlag in den Körper eingedrungen sein.
Mirko verblutete, bevor die Rettung eintraf.
„Bei jedem Stich in den Oberkörper mit einer 20 Zentimeter langen Klinge ist mit lebensbedrohlichen Verletzungen zu rechnen“, sagt der Gerichtsmediziner aus.
Dinko bestreitet im Prozess, dass er Mirko töten wollte. Und ebenso, dass er es für möglich gehalten hat, dass Mirko an diesem Messerstich stirbt.
Fünf der acht Geschworenen glauben ihm. Und wahrscheinlich vor allem seinem Verteidiger Zaid Rauf.
Während des ganzen Prozesses appelliert Rauf an die Emotionen der Laienrichter, wo immer es möglich ist. Bei Befragungen, bei Eingangs- und Schlussplädoyer. Und mehrfach schürt er subtil antiserbische Ressentiments.
Wie gezielt das ist, wie sehr er sich der Ungeheuerlichkeit und der Tragweite der eigenen Aussagen bewusst ist, ist Spekulation.

Selbstredend gelten die Ressentiments nicht Mirko, dem Opfer. Der sei selbst halb Ungar gewesen, halb Bunjevac und katholisch, wie Rauf ausführt. „Bunjevać“ spricht er es aus. „Das ist eine kroatische Minderheit“.
Womit er beweist, dass er seine Hausaufgaben genauer gemacht hat als manche Wiener Medien, die im Vorfeld berichtet haben. Und, dass er nicht so ganz sattelfest ist in der Materie. Wobei er selbst davon spricht, dass er nur kurz recherchiert hat.
Dinko, der Angeklagte, kommt aus Kroatien. Im Krieg war er vier Jahre lang als Soldat eingezogen. Kampfhandlungen blieben ihm erspart. Allerdings musste er sein Studium abbrechen. Danach ging er nach Wien, arbeitete dort in diversen Jobs, großteils als Facharbeiter. Seit einem Arbeitsunfall 2013 hat er Probleme, Arbeit zu finden.
Der Angeklagte und sein Verteidiger machen aus dem Prozess um einen Mord einen Prozess um die nationalen Spannungen im ehemaligen Jugoslawien. Und stellen de facto nicht den Angeklagten vor Gericht sondern die einzige Zeugin.
„Da hab ich zugestochen, Aus, Ende.“
Unbestritten ist in der Hauptverhandlung der grobe Ablauf der blutigen Nacht.
Dinko und Mirko kannten einander nur vom Sehen. Dinko und Mirko tranken bei Dijana*. Alle verstanden sich gut. Ein Streit begann. Dijana ging zu Boden. Dinko schnappte sich ein Messer und stach Mirko in den Rücken.
Die Details gehen stark auseinander. Das wird das Urteil der Geschworenen beeinflussen. Und vielleicht auch ihre Urteilsfähigkeit.

Dinko sagt als erster aus. Dijana und Mirko hätten ein paar Jägermeister getrunken. Dijana habe eine Diskussion über den Krieg begonnen. Dijana stellt er als große serbische Nationalistin dar.
Im Streit um den Krieg seien Dijana und Mirko gegeneinander handgreiflich geworden, sagt Dinko. An die Details kann er sich nicht erinnern. Dijana sei auf einmal am Boden gelegen.
Er sei aufgestanden, sagt Dinko. „Da ist Mirko gestanden und hat gesagt: Setz dich, sonst passiert dir das Gleiche. Ich habe das getan, Mirko war größer und hatte 120 Kilo. Ich hab mir gedacht, was ist dann mit mir?“
Bei der Obduktion wurde das Gewicht Mirkos mit 80 Kilogramm gemessen bei einer Körpergröße von 179 Zentimetern.
Dann sei er in die Küche gegangen und habe sich das erstbeste Messer geschnappt. Als sich Mirko über Dijana beugte, die noch immer am Boden lag „habe ich zugestochen, Aus, Ende.“
„Ja, das war Aus, Ende für Mirko“.
„Mir tut es leid, dass er tot ist“, sagt Dinko.
Eine extrem nationalistische Bemerkung bleibt unbemerkt
Warum er zugestochen hat, weiß er nicht. „Ich habe nicht nachgedacht“. Daran, dass er zweimal zugestochen hat, kann er sich nach eigenen Angaben nicht erinnern.
Und hat an anderer Stelle eine andere Erklärung parat. „Es ist explodiert in mir“, schildert er einmal. Er habe die Kontrolle verloren, und erst wiedererlangt, als er Dijana schreien hörte. Sicher sei er sich nur, dass er Mirko nur habe verletzen wollen.
Auf den Bildschirmen im Gerichtssaal wird das Messer gezeigt, mit dem Dinko Mirko getötet hat. Es ist praktisch bis zum Griff blutverschmiert.
Stana Vereš ist extra aus Subotica angereist, um die Gerichtsverhandlung zu beobachten. Sie war Mirkos Mutter. Als sie das Messer auf dem Bildschirm sieht, entfährt ihr ein leises Stöhnen. Sie führt die Hand zum Mund.
„Das war nicht das Messer, das hatte einen roten Griff“, sagt Dinko.
„Sie sagen, das war ein anderes Messer“, fragt die vorsitzende Richterin. „Spannend“.
Als Sachverständige und beisitzende Richter nachfragen, geht es immer wieder darum, wie der Konflikt zwischen Dijana und Mirko verlaufen sei. Mirko hatte auch Verletzungen im Gesicht. Laut Gerichtsmediziner stammen die von stumpfer Gewalteinwirkung. Ob es Faustschläge waren oder davon stammen, dass er im Sterben mit dem Gesicht auf den Boden fiel, ließe sich nicht sagen.
Dinko stellt in den Raum, dass die Verletzungen von Dijana stammen könnten, und betont, er habe nicht gesehen, was passiert sei.
Auf Nachfrage seines Verteidigers erzählt Dinko, dass Dijana im September nicht zur Hochzeit ihrer Tochter eingeladen gewesen sei wegen ihrer nationalistischen Tendenzen. „Der Mann der Tochter ist Kroate“, sagt Dinko.
Und stellt ihren angeblichen serbischen Nationalismus als Selbsthass dar. „Sie will nicht sagen, was sie wirklich ist. Sie ist von ihrem Vor- und Nachnamen her eine Kroatin aus Bosnien“.
Nicht der Richtersenat, nicht die Staatsanwältin, nicht die Geschworenen verstehen, dass diese Aussage eine extreme kroatisch-nationalistische Vereinnahmung ist. Und dass sie eine offensichtliche Falschbehauptung ist.
Dijana kommt aus Ruma in der Vojvodina. Ihr Aussehen legt bestimmt nicht nahe, dass sie einer bosnischen Familie entstammt. Ihr Akzent auch nicht.
Die Zeugin ist sichtlich mitgenommen, ihre Befragung eine Herausforderung
Als Dijana in Verhandlungssaal 312 am Wiener Landesgericht gerufen wird, sitzt Dinko mit gesenktem Haupt auf der Bank vor seinem Verteidiger. Seine Krücke hat er neben sich aufgestellt.
Die zwei Justizwachebeamten, die ihn in aus der Untersuchungszelle hergebracht haben, sitzen in voller Uniform mit Schutzwesten auf zwei Sesseln zwischen den wenigen Zuschauersesseln und den Gerichtsbänken.
Dijana braucht die Hilfe der Dolmetscherin. Warum sie nach so langer Zeit in Österreich so schlecht Deutsch könne, fragt eine beisitzende Richterin in etwas freundlicheren und umständlicheren Worten. „Ich bin Putzfrau, ich muss nicht reden“.
Dijana schildert den Streit ganz anders als Dinko – und bis auf wenige Details, wie sie ihn gegenüber Balkan Stories geschildert hat. (Mehr lest ihr in dieser Reportage.)
Etwas deutlicher nur arbeitet sie heraus, dass Dinko kroatisch-nationalistisch gestänkert habe, und dass Dinko und Mirko miteinander gestritten hätten. „Ich habe gesagt, ich rufe die Polizei, wenn sie nicht gehen“. Dass sie und Mirko verbal oder gar körperlich aneinander geraten wären, bestreitet sie.
Danach weiß sie nur, dass sie am Boden lag, und kurz darauf überall Blut war.
Dijana wird während der Befragung immer hektischer. Die vorsitzende Richterin muss sie mehrfach unterbrechen. Dijana spricht schneller als die Dolmetscherin übersetzen kann, und während die Dolmetscherin übersetzt. Immer wieder schweift sie ab.
„Ich bitte Sie, ein wenig auf mich und meine Fragen einzugehen, und auf die Dolmetscherin“.
Auch Dijana wurde an dem Abend verletzt. Sie hatte mehrere Hämatome an Schulter und Oberarm. Laut einer amtsärztlichen Untersuchung hatte sie auch ein Trauma in der Bauchgegend. Diese Verletzung taucht im späteren gerichtsmedizinischen Gutachten nicht auf.
Mehrfach muss die vorsitzende Richterin nachfragen, ob diese Verletzungen von Mirko stammen könnten. Dijana betont Mal um Mal, dass sie sich an keine Details erinnern könne. Erst beim dritten mal kommt sie auf den Punkt: „Nein“, beantwortet sie die Frage.
Dijana ist offenkundig schwer traumatisiert von den Ereignissen, erzählt immer wieder wie schwer sie sich tut, seit der tödlichen Nacht mit ihrem Leben zurechtzukommen.
Die vorsitzende Richterin spricht sie auf Dinkos Erzählung an, dass sie wegen ihres serbischen Nationalismus nicht zur Hochzeit ihrer Tochter eingeladen worden sei. „Meine Tochter ist nicht verheiratet“, sagt Dijana. Sie sei liiert mit einem Mann aus der Vojvodina. „Der ist halb Bunjevac. Dass die Leute gemischt sind, das ist ganz normal bei uns in der Vojvodina“.
Als sie rundheraus gefragt wird, ob sie Nationalistin sei, bekreuzigt sie sich und verneint den Vorwurf. Und wird emotional: „Ich bin schuld, dass er da war, ich hab ihn eingeladen“.

„Mirko war eigentlich Team Dinko. Als Orthodoxe sind Sie ja vom anderen Team“
Auftritt Zaid Rauf, Dinkos Verteidiger.
„Mirko ist Kroate und katholisch, er ist eigentlich Team Dinko. Warum soll er mit Dinko streiten, und nicht mit Ihnen? Als Orthodoxe sind Sie ja vom anderen Team. Warum sollten Sie einen Streit zwischen den beiden schlichten?“
Dijana sagt erneut, dass es zwischen ihr und Mirko keinen Streit gegeben habe. Sie ist sichtlich aufgeregt, redet schnell und hektisch. Die Dolmetscherin unterbricht sie: „Bitte langsamer, wir können nicht alle auf einmal reden“.
Dijana wird entlassen. Sie wirkt verstört, als sie den Gerichtssaal verlässt.
Staatsanwältin: „Klassischer bedingter Vorsatz, wie er ihm Lehrbuch steht“
Die Aussagen der drei Gutachter wecken keine wesentlichen Zweifel, was in dieser blutigen Nacht passiert ist. Alle drei Beteiligten waren mehr oder weniger betrunken – etwas mehr als es Dijana gegenüber Balkan Stories darstellte.
Dinko, der alkoholabhängig ist, war laut psychiatrischem Gutachuter leicht bis mittelschwer berauscht. Nicht genug, um daraus alleine zu erklären, dass er Mirko zweimal in den Rücken stach.
Für ihn steht auch außer Zweifel, dass Dinko wusste was er tat, und dass das falsch war. Er war nicht zurechnungsunfähig, wie es im Juristendeutsch heißt. Dass Dinko im Affekt handelte, kann er nicht ganz ausschließen, sieht aber mehr Umstände, die dagegen als dafür sprechen.
„Die Fakten sind klar“, fasst die Staatsanwältin zusammen. Die entscheidende Frage ist für sie nicht, ob Dinko notwendigerweise vorhatte, Mirko zu töten. Für eine Verurteilung wegen Mordes reicht auch ein bedingter Vorsatz: „Hat der Angeklagte es ernsthaft für möglich gehalten, oder es in Kauf genommen, dass das Opfer mit zwei wuchtigen Messerstichen stirbt?“
Sie fordert einen Schuldspruch nach Paragraf 75 StGB: „Das ist ein klassischer bedingter Vorsatz, wie er ihm Lehrbuch steht“.
Und wieder macht der Verteidiger zum Thema, dass die Zeugin Serbin ist
„Können Sie mit Sicherheit sagen, was passiert ist? Ich nicht“, kontert Zaid Rauf. Ein Allgemeinplatz, wie er auf beinahe jede Straftat passt.
Seine These, dass Dinko Mirko vielleicht nur verletzen wollte, untermauert er mit Angriffen auf die Zeugin. Sie versuche, ihre Beteiligung am Streit herunterzuspielen, der den tödlichen Messerstichen in Mirkos Rücken vorausging. „Ich sage nicht, dass sie beteiligt war. Aber ich glaube nicht, dass sie mit dem Streit nichts zu tun hat“.
Die Saat des Zweifels ist gesät. Das ist die Aufgabe eines Verteidigers. Die Mittel erscheinen zweifelhaft.
Warum er das vermutet? Im sorgsam vorbereiteten Werkzeugkasten für diesen Prozess stecken Nation und Religion. Die holt er wieder hervor, mit dramaturgischem Geschick. „Dinko und Mirko waren als Katholiken und Kroaten im gleichen Team. Dijana als Orthodoxe war im anderen Team“, sagt er, direkt an die Geschworenen gerichtet.
Dass Dinko Mirko getötet hat, bestreitet er nicht, verweist aber aus seinen bisher ordentlichen Lebenswandel. Mit einer Verurteilung wegen Mordes würden die Geschworenen Dinko möglicherweise bis an sein Lebensende ins Gefängnis schicken. Er fordert die Geschworenen auf, Dinko wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Statt mit bis zu lebenslanger Haft wird dieses Delikt mit fünf bis fünfzehn Jahren bestraft. „Geben Sie ihm die Strafe, aber nicht die drakonischste Strafe“, appelliert Rauf an die Emotionen der acht Laienrichter.

Geschworene beraten zweieinhalb Stunden
Die ziehen sich zur Beratung zurück. In den Fragenkatalog hat der Richtersenat die Frage mitaufgenommen, ob die Tötung eine vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge war. In Laiendeutsch: Ob die Geschworenen der Überzeugung sind, dass Dinko Mirko unabsichtlich getötet hat, und sich auch nicht bewusst war, dass ein Stich mit einer 25 Zentimeter langen Klinge in den Oberkörper tödlich verlaufen könnte.
Zweieinhalb Stunden lang beraten die Geschworenen. Mit Ausnahme von Mirkos Mutter Stana und der gemeinsamen Freundin Anita und einer frischen Jus-Absolventin verlieren die letzten Kiebitze die Geduld. Und die waren diesmal so zahlreich, dass bei Beginn der Verhandlung dutzende Leute weggeschickt werden mussten, vorwiegend Jus-Studenten.

Kurz nach 15 Uhr 30 betreten Staatsanwältin und Verteidiger den Saal. Dinko wird knapp vor 16 Uhr von zwei Justizwachebeamten vorgeführt.
Das Urteil wird schnell und bürokratisch verkündet. Nachdem die Geschworenen ihren Wahrspruch verkündet haben – schuldig der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und nicht des Mordes -, verliest die Richterin schnell und leise das Strafausmaß: 12 Jahre Haft unter Anrechnung der sieben Monate Untersuchungshaft.
Das ist am oberen Ende des Strafrahmens von 15 Jahren. Bei einem nicht vorbestraften Angeklagten ist das beinahe auffällig viel.
Die Staatsanwältin wirkt enttäuscht und gibt keine Stellungnahme ab. Dinko und Rauf beraten sich. Sie räumen sich die gesetzlichen drei Tage Bedenkzeit ein, ob sie gegen das Strafausmaß berufen wollen oder nicht.
Rechtsmittel gegen den Wahrspruch der Geschworenen an sich werden sie nicht einlegen. Das wäre nach österreichischer Rechtslage auch nur schwer möglich. Ein Wahrspruch kann nur unter außergewöhnlichen Umständen aufgehoben werden.
Enttäuschung und Empörung bei Nahestehenden des Opfers
„Glaubt wirklich jemand, dass Dinko nicht vorhatte, Mirko zu töten“, zeigen sich Stana und Anita enttäuscht.
Auf dem Heimweg haben beide Zeit, über den Prozess nachzudenken. „In Wahrheit ist hier Dijana als die Schuldige hingestellt worden“, zeigt sich Stana empört. Ein Urteil gegen die böse Serbin sozusagen. „Ich bin keine Serbin, aber das geht so nicht. Mir ist das egal, wer wer ist, und bei solchen Dingen darf man gar nicht danach fragen“.
Das Strafausmaß ist nicht rechtskräftig.
*Der Name der Zeugin wurde geändert, um ihre Anonymität zu wahren
*Disclaimer: Mirko Vereš war ein persönlicher Freund des Autors dieses Blogs
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