Die österreichische Kabarettistin Malarina bei einer Aufführung

Ein Spion zerrt Malarina vors Gericht

Egisto Ott hat die aus Serbien stammende österreichische Star-Kabarettistin Malarina vor Gericht gezerrt. Er bezichtigt sie der üblen Nachrede. Warum gerade sie, kann er nicht klarmachen.

Malarina ist ein wenig berühmt oder berüchtigt, Sachen auf den Punkt zu bringen, ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten. Eigentlich sehr berühmt oder berüchtigt, wie man’s nimmt.

Vor Gericht steht die in Serbien geborene österreichische Star-Kabarettistin wegen eines Facebookpostings über einen österreichischen Geheimdienstmitarbeiter, in dem sie nicht einmal das wirklich tut. Sie nennt ihn einen „russischen Ex-Agenten“.

Das haben viele andere vor ihr über ihn gesagt. Vielleicht nicht wortgleich, aber dem Inhalt nach.

Das österreichische Wochenmagazin Profil nannte ihn „Marsaleks langen Arm nach Moskau“.

Die Süddeutsche Zeitung titelt einen Artikel in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Egisto Ott „Freiheit im Spionageparadies“ und nennt Ott einen „ehemaligen Geheimdienstmann, der für Russland gearbeitet haben soll“.

Eine Geschichte über Ott in einer Südtiroler Publikation heißt „Der Spion“. Zitat: „Der abtrünnige österreichische Verfassungsschützer hat fünf Vorstände und Führungskräfte des größten Südtiroler Sportaktikelhändlers über die Datenbanken der österreichischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste „abgeklärt“. Es war kein Dienstauftrag, sondern eine – mit allergrößter Wahrscheinlichkeit bezahlte – Auftragsarbeit für Wirecard.“

Wirecard-Manager Jan Marsalek war einem Prozess gegen russische Spione mit bulgarischer Staatsbürgerschaft in London zufolge wichtiger Zulieferer und Auftragnehmer des russischen Auslandsgeheimdienstes. Marsalek ist in Russland untergetaucht. Dort soll er weiter für den russischen Geheimdienst arbeiten.

Der Podcast „Inside Austria“ der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“ nennt Ott „Maulwurf in Österreichs Geheimdienst“.

Der Podcast der SZ hieß: „Der Fall Egisto Ott: Österreichs gefährlichster Spion“. Das Fragezeichen danach wirkt eher symbolisch.

Keiner dieser Berichte ist Ott gegenüber sonderlich schmeichelhaft. In keinem kommt als Substrat weniger heraus als „russischer Ex-Agent“. Gegen keinen dieser Berichte hat Ott dem Vernehmen nach bislang geklagt. Alle stammen aus dem Vorjahr.

Was will Ott von Malarina?

Wenn eine serbischstämmige österreichische Kabarettistin ziemlich zeitgleich von ihm als „russischer Ex-Agent“ spricht, fühlt sich der suspendierte Geheimdienstmitarbeiter öffentlich in seiner Ehre gekränkt.

Er wirft Malarina vor, dass sie ihn „in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung“ geziehen oder „eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens“ beschuldigt hat, „das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen“.

Zitat aus §111 StGB, Üble Nachrede.

Das bedürfte einer gewissen Begründung.

Es mag ja sein, dass gerade Malarina bei Egisto Ott an seine eher zarten Gefühle appelliert. Dass ihn ihre Vorwürfe besonders schmerzen.

Überhaupt scheint Ott eher auffällig zartbesaitet zu sein für jemanden, der sein Leben lang Polizist und ein halbes Leben lang Geheimdienstmitarbeiter war. Das vorzugsweise bei Menschen, bei denen er sich sicher sein kann, dass sie keine Rechtsabteilung hinter sich haben.

Dass sich ein suspendierter Geheimdienstler nicht „russischer Ex-Agent“ nennen lassen will, ist nachvollziehbar. Unabhängig davon, ob die Einschätzung zutrifft oder nicht. Warum die einen ihm das nachsagen dürfen, und die anderen nicht, ist es weniger.

Ob sein Unbehagen ob der Formulierung juristisch relevant ist, vielleicht sogar Rufschädigung, kann nur ein ordentliches österreichisches Gericht feststellen.

Ott will sich nicht erklären

Im Prozess gegen Malarina tritt er als Privatankläger auf. Und will nichts sagen, wie nicht nur aus dieser Gerichtssaalreportage des Standard hervorgeht.

Schon gar nicht, wie genau ihn Malarinas Formulierung „russischer Ex-Spion“ in der öffentlichen Meinung verächtlich machen oder herabsetzen soll.

Stört er sich an der Vorsilbe „Ex“?

Man kann nur spekulieren. Das liegt in Otts Verantwortung.

Die Staatsanwaltschaft Wien verdächtigt ihn sehr dringend, zu sein, was Malarina und viele andere öffentliche ausgesprochen haben. Sie hat Anklage erhoben. Ott saß im Vorjahr in Untersuchungshaft – übrigens zu dem Zeitpunkt, als Malarina ihn auf Facebook „russischer Ex-Agent“ nannte. Der Strafprozess gegen ihn steht an.

Er muss vorsichtig sein, was er im Zivilprozess gegen Malarina sagt. Nicht, dass ihm etwas auskommt, das ihn bei seinem Strafprozess belasten würde.

Der Kläger macht den eigenen Prozess zur Posse

Potentiell belastend wäre aus Otts Sicht offenbar etwa, dass jemand weiß, dass er – sehr wahrscheinlich – weiß, dass der russische Inlandsgeheimdienst FSB heißt. Das will er dem Richter nicht sagen, der den Prozess leitet, den Ott gegen Malarina anstrengt.

Bleibt zu hoffen, dass weder dieser Richter noch die Staatsanwaltschaft Wien noch gar das Wiener Landesgericht jemals die pseudoinvestigative Semi-Doku „Spy Capital 2″ sehen. Dort sagt er über sich selbst: “ „I am a spy, I was a spy and I will be a spy until I die“. Dass er dort selbstredend nicht zum Nachteil der Republik für Russland spioniert haben will – geschenkt.

In der Doku geht es um den Fall Marsalek.

Dass Ott weiß, wer oder was der FSB ist, ist allein anhand seiner Selbstbeschreibung in der Semi-Doku mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Selbst, wenn er nicht für ihn oder den mutmaßlichen FSB-Auftragnehmer Jan Marsalek gearbeitet haben sollte, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.

Was an diesem Allgemeinwissen belastend sein sollte, fragt sich nicht nur der Richter in dem reichlich frivol anmutenden Prozess gegen Malarina. Belastend wäre in dem Fall, wenn Ott nicht wüsste, was der FSB ist.

In dem Fall wäre er wegen öffentlich nachgewiesener Verblödung für prozessunfähig zu erklären.

Spätestens hier macht der Kläger den eigenen Prozess zur Posse.

Ein Kabarettprogramm schreibt sich selbst

Dass der Strafprozess Vorrang hat, ist verständlich. Niemand will sich selbst in den Knast bringen.

Ott wusste das vor dem ersten Verhandlungstag gegen Malarina. (Mehr zur Chronologie siehe hier.) Bis zum Urteil im Strafprozess kann und will er nicht sagen, was ihn an Malarinas Aussagen so gekränkt hat, dass er vor Gericht ziehen musste. Das Zivilverfahren macht so keinen Sinn.

Ott oder sein Anwalt hätten vor dem Prozess beantragen sollen, das Zivilverfahren bis nach dem Urteil im Strafprozess zu vertagen. Das wäre allgemein verständlich gewesen.

Es war der Richter im Zivilprozess, der die Verhandlung „auf unbestimmte Zeit“ vertagte und so die Rechte Otts und die Würde des österreichischen Rechtstaates wahrte.

Der Kläger, der partout nicht erklären konnte, was er wollte, tat das nicht. Sonst wäre es nie zum ersten Verhandlungstag gekommen. Dass das seinem öffentlichen Ansehen zuträglich war, darf bezweifelt werden.

(Wie sehr jemand in seinem öffentlichen Ansehen geschädigt werden kann, der freiwillig in einer „Doku“ mit einer Hochstaplerin wie Suzanne Grieger-Langer auftritt, sei ohnehin dahingestellt.)

Bislang war der Prozess gegen Malarina ein Kabarettprogramm, das sich von selbst schreibt. Sollte sie sein Verhalten vor Gericht in ihrem nächsten Programm zitieren, kann Ott sie vielleicht auf Tantiemen wegen Urheberrechtsverletzung klagen. Die Erfolgsaussichten wären vermutlich erheblich besser als im laufenden Zivilprozess.

Nachsatz: Bei der strittigen Formulierung hat Ott im März einen Zivilprozess gegen einen Pensionisten gewonnen. Der hatte Malarinas Posting auf seiner Pinnwand geteilt. In einer ähnlichen Causa gewannt Ott einen Prozess gegen die Profil-Leiterin Anna Thalhammer wegen eines Tweets Thalhammers. Von Prozessen gegen Medienberichte selbst ist nichts bekannt.

Nachsatz 2: Unabhängig von der Frage, ob eine Formulierung wie „russischer Ex-Spion“ Egisto Ott ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich macht oder herabsetzt, ist sie für sich genommen kein strafrechtlicher Vorwurf. In Österreich ist es nur strafbar, für einen anderen Staat zu spionieren, wenn es zum Nachteil der Republik Österreich geschieht. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Ott in ihrer Anklage Letzteres vor.

Titelfoto: Robert Wetzlmayr – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0.

Hier könnt ihr Malarina helfen, die Prozesskosten zu stemmen.

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2 Gedanken zu “Ein Spion zerrt Malarina vors Gericht

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